Fortbildungsförderung durch den Bildungssscheck NRW

Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung (individueller Bildungsscheck, kann selbst beantragt werden) sind:

  1. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
  2. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000 Euro betragen (80.000 Euro € bei gemeinsamer Veranlagung).

Betrieblicher Bildungsscheck (Beantragung über Arbeitgeber):
– Sitz/Arbeitsstätte: Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.
– Betriebsgröße: Das Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
– Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem die Bildungsschecks ausgegeben wurden).

Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in ausgegeben werden.

Quelle: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck

Beispielrechnung Bildungsscheck NRW:

Ausbildung zum Achtsamkeits-Coach:

Ausbildungskosten (1190€) – Bildungsscheck NRW  (50%, max. 500€) = 690€


Unbürokratisch einfach – Wie und wo erhalte ich die Förderung?:

Die Förderungsberatung und Ausstellung des Bildungsschecks erfolgt u.a. in jeder Volkshochschule (VHS), in Wirtschaftsförderungen und Kammern.
Erkundige Dich einfach nach dem entsprechenden Ansprechpartner und mache einen Beratungstermin aus.

Für den Antrag benötigst Du nur:

– Informationen über die Inhalte der Fortbildung (Seminarausschreibung etc.)
– Nennung dreier Anbieter / Weiterbildungsinstitute dieser Ausbildung (nur bei Bildungsscheck)
– Einkommensnachweis (z.B. Gehaltsrechnungen oder Steuerbescheid)